Zur Sicherheit des Hauses

Zur Sicherheit des Hauses ist umfassender Versicherungsschutz eine Notwendigkeit

Ein Haus in schützende Hände geben

Ob Gewerbetreibende oder Privatpersonen, Immobilienbesitzer oder Mieter, viele sind sich oft der Gefahren, die ihrem Besitz drohen, gar nicht bewusst: Durch Einbruch und Diebstahl, aber auch durch Feuer, Sturm, Überschwemmung oder Hochwasser können Schäden hervorgerufen werden, die die finanzielle Leistungsfähigkeit schnell übersteigen. Umfassender Versicherungsschutz ist deshalb eine Notwendigkeit.

Versicherungen sind dazu da, die Risiken abzusichern, die ein Versicherungsnehmer nicht allein tragen will oder kann. Bei der Frage, welche Versicherungen für einen Immobilienbesitzer oder Mieter möglich, wünschenswert oder gar notwendig sind, herrscht häufig Unsicherheit, denn die Vielzahl der Risiken ist nicht auf den ersten Blick offensichtlich. Wie wichtig aber der Schutz beispielsweise gegen Elementargefahren ist, zeigt vor allem das Jahr 2002. Elementarschadenereignisse wie Sturm, Hagel und Hochwasser/Überschwemmung hinterließen weltweit große Schäden. Um sich vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen zu schützen, ist ein umfassender Versicherungsschutz für das Hab und Gut daher von existenzieller Bedeutung.

Wer sein Gebäude gut absichern will, sollte folgende Versicherungen bedenken:

Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Gebäudebesitzer unverzichtbar. Versichert sind Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Überspannung, Flugzeugabsturz oder Explosionen verursacht werden. Die SV Gebäudeversicherung AG bietet darüber hinaus einen umfassenden Elementarschadenschutz an. Dieser umfasst den Schutz des Gebäudes gegen Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall, Lawinen und Schneedruck. Die Versicherung von Leitungswasserschäden runden den optimalen Schutz ab. Leitungswasser ist Wasser, das aus Zu- und Ableitungsrohren oder sonstigen mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen wie z. B. Wasch- und Geschirrspülmaschinen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Versichert sind Schäden, die durch dieses Wasser an den versicherten Gebäuden entstehen. Frost- und Bruchschäden sind innerhalb versicherter Gebäude an den Rohren dieser Anlagen, außerhalb versicherter Gebäude an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung und an Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung, die der Versorgung versicherter Anlagen oder Gebäude dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Frostschäden sind innerhalb des Gebäudes an Bade- und Sanitäreinrichtungen, an Heizkörpern und vergleichbaren Teilen von Warmwasser- oder Dampfheizungsanlagen und bei Wohngebäuden auch an Sprinkler- oder Berieselungsanlagen versichert. Die Gebäudeversicherung kommt auch für direkte Folgekosten eines Schadens auf und deckt u.a. Mietausfall, Aufräumkosten und Schadenminderungskosten.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ist jedem Mieter wie Eigennutzer zu empfehlen. Sie tritt zum Beispiel ein bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl (einschließlich Vandalismus) und Sturm/Hagel. Man unterschätzt häufig zu welchen Beträgen sich die Wiederbeschaffung selbst von einfachen Haushaltsgegenständen summieren kann. Ganz zu schweigen von wertvollen Einrichtungsgegenständen. Bei der Hausratversicherung kann der Schutz gegen Schäden aus Elementarrisiken zusätzlich in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden, denn die Wohngebäudeversicherung umfasst nur das Gebäude und fest mit ihm verbundenes Zubehör.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Diese Versicherung ist konzipiert für Immobilienbesitzer, die Wohnungen oder das ganze Haus vermieten, Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer von unbebauten Grundstücken. Schäden, die durch Hausmeister oder andere per Arbeitsvertrag beauftragte Personen bei der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke entstehen, sind im Rahmen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht versichert. Eingeschlossen sind dabei Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter, Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft. Der Versicherungsschutz ist bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Versicherungsschutz für Gewerbebetriebe ist individuell

Es gibt Ereignisse, gegen die ein Unternehmen versichert sein sollte, da diese existenziellen Risiken bei Eintritt des Schadenfalls den Ruin bedeuten könnten. Dazu gehören in den meisten Fällen die Feuer- und Elementarschadendeckung für die Gebäude, die Feuer- und EC-Gefahren-Betriebsunterbrechungsversicherung sowie die Betriebshaftpflichtversicherung.

Darüber hinaus können eine Reihe anderer Versicherungen sehr sinnvoll sein: Das reicht von der Elektronik- über die Transport- bis hin zur Warenkreditversicherung. Oder vielleicht braucht ein Unternehmen neben der Betriebshaftpflicht auch eine Umwelt- oder Produkthaft-pflicht.

Die Vielfalt an möglichen Versicherungen für Unternehmen ist groß. Für nahezu jedes Risiko gibt es auch eine Versicherung. Nicht jedes Risiko ist dabei für jedes Unternehmen gleich hoch. Wichtig ist deshalb, genau zu analysieren, welche Risikosituation jeweils vorliegt.