Die Sicherheit von Haus und Bau

Umfassender Versicherungsschutz ist eine Notwendigkeit

Bauherren, Immobilienbesitzer oder Mieter sind sich oft der vielen Gefahren, die ihrem Besitz drohen, zu wenig bewusst: Feuer, Rohrbruch, Sturm, Überschwemmung, Hochwasser oder Einbruch können Schäden hervorrufen, die die finanzielle Leis-tungsfähigkeit schnell übersteigen. Umfassender Versicherungsschutz ist deshalb eine Notwendigkeit.

Versicherungen sind dazu da, die Risiken abzusichern, die ein Versicherungsnehmer nicht allein tragen will oder kann. Bei der Frage, welche Versicherungen für einen Bauherrn, Immobilienbesitzer oder Mieter möglich, wünschenswert oder gar notwendig sind, herrscht häufig Unsicherheit, denn die Vielzahl der Risiken ist nicht auf den ersten Blick offensichtlich. Wie wichtig aber der Schutz beispielsweise gegen Elementargefahren ist, zeigt vor allem das Jahr 2002. Elementarschadenereignisse wie Sturm, Hagel und Hochwasser/Überschwemmung hinterließen weltweit große Schäden. Um sich vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen zu schützen, ist ein umfassender Versicherungsschutz für das Hab und Gut daher von existenzieller Bedeutung.

Wer sein Bauvorhaben oder seine Gebäude gut absichern will, sollte folgende Versicherungen bedenken:

Bauherren-Haftpflicht

Mit der Bauherren-Haftpflicht sichert sich der Bauherr vor den finanziellen Folgen von Schäden ab, die anderen Personen im Zuge der Bautätigkeit zustoßen und für die der Bauherr haften muss. Bauherren, die die Bauausführung selbst übernehmen, sollten sich zusätzlich absichern. Dann sind auch sämtliche Schäden mitversichert, die durch Personen verursacht werden, die am Bau beschäftigt sind und die sie in Ausführung der Bautätigkeit verursachen. Ebenso eingeschlossen ist der Einsatz von Baumaschinen. Schließlich können Schäden mitversichert werden, die auf fehlerhafte Planung und/oder Bauleitung des Bauherren zurückzuführen sind. Wenn Eigenleistungen vom Bauherren und/oder Freunden erbracht werden, sollten auch diese in die Bauherren-Haftpflicht eingeschlossen werden.

Private Unfallversicherung

Unfälle, die Freunden oder Verwandten bei der Mithilfe am Bau zustoßen, sind bei der gesetzlichen Bauberufsgenossenschaft versichert. Die Helfer müssen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Darüber hinaus kann der Bauherr für seine Helfer eine private Unfallversicherung abschließen, um sie zusätzlich vor den finanziellen Folgen eines Baustellenunfalls zu schützen. Der Bauherr selbst und sein Ehegatte sind vom gesetzlichen Unfallschutz der Bauberufsgenossenschaft ausgeschlossen. Eine private Unfallversicherung ist deshalb dringend zu empfehlen.

Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Gebäudebesitzer unverzichtbar. Versichert sind Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Überspannung, Flugzeugabsturz oder Explosionen am Gebäude verursacht werden. Die SV SparkassenVersicherung bietet darüber hinaus einen umfassenden Elementarschadenschutz an. Dieser umfasst den Schutz des Gebäudes gegen Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall, Bergsturz, Lawinen und Schneedruck. Die Versicherung von Leitungswasserschäden runden den optimalen Schutz ab.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ist jedem Mieter wie Eigennutzer zu empfehlen. Sie tritt zum Beispiel ein bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl (einschließlich Vandalismus) und Sturm/Hagel. Man unterschätzt häufig, zu welchen Beträgen sich die Wiederbeschaffung selbst von einfachen Haushaltsgegenständen summieren kann. Ganz zu schweigen von wertvollen Einrichtungsgegenständen. Bei der Hausratversicherung kann der Schutz gegen Schäden aus Elementarrisiken zusätzlich in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden, denn die Wohngebäudeversicherung umfasst nur das Gebäude und fest mit ihm verbundenes Zubehör.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Diese Versicherung ist konzipiert für Immobilienbesitzer, die Wohnungen oder das ganze Haus vermieten, Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer von unbebauten Grundstücken. Schäden, die anderen Personen durch Hausmeister oder andere per Arbeitsvertrag beauftragte Personen bei der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke entstehen, sind im Rahmen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht versichert. Eingeschlossen sind dabei Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter, Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft. Der Versicherungsschutz ist bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Gewässerschaden-Haftpflicht

Öltankinhaber sind laut Wasserhaushaltsgesetz für Schäden verantwortlich, die durch auslaufendes Öl verursacht werden. Die Verschuldensfrage ist dabei völlig belanglos. Wenn Öl austritt, ist der Eigentümer verpflichtet, den Schaden zu beseitigen. Das bedeutet: Er trägt die Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen des ölverschmutzten Erdreichs. Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.