Übernachtungssteuer

Ab dem 01.01.2013 wird in Freiburg eine Übernachtungssteuer erhoben. Grundlage ist die Satzung der Stadt Freiburg vom 15.10.2013 in Verbindung mit § 9 Abs. 4 KAG BW. Hiernach haben Beherbergungsbetriebe (z.B. Vermieter von Ferienwohnungen) 5 % des Übernachtungspreises als Steuer an die Stadt Freiburg abzuführen.