Einbaupflicht für Rauchmelder in Baden Württemberg.

Am 10.07.2013 wurde in Baden-Württemberg die Einbaupflicht für Rauchmelder in der LBO (Landesbauordnung) geregelt und eingeführt:

§ 15 Abs. 7 LBO
(Brandschutz)

Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten. Die Rauchmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31.12.2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Pflicht selbst.